Kosten
Heilpraktikerleistungen sind in erster Linie Privatleistungen, d.h. sie sind vom Klienten grundsätzlich selbst zu finanzieren. Inwieweit Ihre private Krankenkasse oder andere Zusatzversicherungen Heilpraktikerhonorare erstattet, sprechen Sie dort bitte selbst ab. Seit Januar 2006 gibt es ein Urteil vom BGH in Karlsruhe, dass auch ambulante künstlerische Therapien von den Krankenkassen erstattet werden können. Ich helfe Ihnen gerne bei Anträgen.
Bei Kindern oder Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr ist es möglich, für eine kunsttherapeutische Behandlung einen Einzelfallantrag beim zuständigen Jugendamt zu stellen, Diese Anträge können genehmigt werden, um die Gefahr einer seelischen Behinderung abzuwenden.
In jedem Falle sind Sie bei einer Behandlung zur Kostenübernahme verpflichtet, unabhängig von einer eventuellen Teil- oder Vollerstattung der Krankenkasse o.a.
Eine Therapie- oder Beratungssitzung dauert bei mir 60 Minuten. Ich berechne ein Honorar von 60 Euro, für Kinder 45 Euro. Die Sitzungen finden entweder in meiner Praxis oder, falls es für Sie gesundheitlich nicht möglich ist, zu mir zu kommen, bei Ihnen zuhause statt. Die Materialien für die Kunsttherapie werden von mir gestellt. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich umsatzsteuerbefreit.
Falls erforderlich sagen Sie bitte einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 h vorher ab, so dass ich ihn anderweitig vergeben kann. Ansonsten berechne ich Ihnen die Hälfte des sonst bei mir üblichen Betrages.
Übrigens: Honorare für psychotherapeutische Behandlungskosten können Sie in der Regel bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Vorteile gegenüber einer Therapie bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten:
Von den Kassen werden nur wenige Verfahren übernommen (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie), obwohl auch andere Methoden wissenschaftlich nachgewiesen sehr effektiv oder sogar noch effektiver sind (wie die Hypnosetherapie). Heilpraktiker für Psychotherapie sind viel freier in ihrer Wahlmöglichkeit und können die Therapieformen durchführen, die sie als erfolgversprechend erachten.
Das Vorgehen ist nicht reglementiert und bedarf keiner Anträge und Genehmigungen
Es muss keine Krankheitsdiagnose gestellt und veröffentlicht werden. Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden, usw.) anonym.Wird eine Therapie von der Krankenkasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten der Krankenkasse.
Termine nach Dringlichkeit sind möglich und flexibel einzurichten. Bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung sind meist monatelange Wartezeiten üblich, da es eine Unterversorgung mit Therapieplätzen gibt.
Und: Die (unbewusste) Motivation bei einer selbst finanzierten Therapie ist meist höher und dadurch wird die Therapie effektiver und kürzer.
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